Der Kern des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) ist, dass "der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen hat, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit dem Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden" (§ 91 Abs 2 AktG).
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, können im Risikomanagement systematisch identifiziert, analysiert, bewertet und mitigiert werden.
Ein Risikomanagementsystem stellt daher ein strategisches Steuerungsinstrument der Geschäftsleitung dar.
Der Aufbau eines Risikomanagementsystems ist eine Maßnahme, die auch zu einer Verbesserung des Ratings, also einer zusammenfassenden Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, führt.
Ein rechtzeitiges Aufdecken von Risiken, die einen negativen Einfluss auf die weiteren Geschäftstätigkeiten Ihres Unternehmen haben können, und der gezielte Umgang und Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Mitigationen von Risiken, sichert den Fortbestand und bereitet gleichzeitig Ihr Unternehmen auf nicht vermeidbare, externen beeinflusste Krisenzeiten vor.
Damit ist Risikomanagement strategisch wichtig nicht nur für AG und große GmbH, sondern eben auch für KMUs.
Gerne beraten wir Sie im Umfang und Aufbau eines Risikomanagementsystems spezifisch für Ihr Unternehmen.
Unser Dienstleistungen umfassen: